Gereon Thielen, Experte für ganzheitlichen Gebäudeunterhalt und Handwerksmeister
22. Juli 2026 · 10 Min. Lesezeit
Mindestlohn Gebäudereinigung 2026: Ein teurer Rechenfehler
15,00 Euro. Das ist seit dem 1. Januar 2026 die neue Untergrenze für eine Stunde Gebäudereinigung in Deutschland, zumindest in der Lohngruppe 1. Wer jetzt denkt, damit sei der Endpreis gefunden, hat schon den ersten Fehler gemacht.

Ich sehe das jede Woche auf neuen Angeboten, die mir zur Plausibilisierung auf den Tisch kommen: Auftraggeber rechnen den Bruttolöhn als Stundenpreis, wundern sich, warum seriöse Firmen absagen, und beauftragen am Ende den Billigsten. Drei Monate später steht die Reinigungskraft vor verschlossenen Türen, weil der Anbieter „plötzlich" Insolvenz angemeldet hat. Dann rufen die Eigentümer bei mir an.
Fakt ist: Der Stundenverrechnungssatz einer Reinigungsfirma hat mit dem Bruttolohn der Mitarbeiter ungefähr so viel zu tun wie der Quadratmeterpreis eines Hauses mit dem Materialpreis der Steine. Beides stimmt – nur ist beides nicht entscheidend. In diesem Text nehme ich Sie mit durch die Rechenlogik, die ich seit über zwanzig Jahren auf echten Objekten anwende, und zeige Ihnen, wo die typischen Fallen liegen. Keine Beruhigungspädagogik, keine Panikmache – nur das, was am Ende eine ehrliche Rechnung ergibt.
Die neue Lohnuntergrenze: Was sich 2026 für die Branche ändert
Zum 1. Januar 2026 ist der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung gestiegen. Zwei Lohngruppen sind für Auftraggeber direkt relevant:
- Lohngruppe 1 – Innen- und Unterhaltsreinigung: 15,00 € brutto pro Stunde
- Lohngruppe 6 – Glas- und Fassadenreinigung: 18,40 € brutto pro Stunde
Zum Vergleich: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 €. Das ist die unterste Hürde für jede Arbeitsstunde im Land. In der Gebäudereinigung greift aber zwingend der höhere Branchenmindestlohn. Wer 13,90 € zahlt, bewegt sich außerhalb der Tarifschranken – auch wenn er juristisch den allgemeinen Mindestlohn einhält. Es gibt in dieser Branche kein „Wir orientieren uns am Mindestlohn". Der Branchenmindestlohn ist die Untergrenze, nicht der gesetzliche Mindestlohn.
Die Branche ist groß: Rund 700.000 Beschäftigte arbeiten in Deutschland in der Gebäudereinigung. Etwa 500.000 davon bekommen unmittelbar den Branchenmindestlohn. Das heißt: Mehr als zwei Drittel aller Reinigungskräfte verdienen exakt das, was der Tarif hergibt. Jeder Euro weniger ist ein Verstoß, jeder Euro mehr geht vollständig in die Stundenkalkulation seriöser Anbieter. Das ist kein akademischer Punkt, sondern der harte Kern jeder Rechnung.
Die Differenz zwischen Lohngruppe 1 und 6 ist kein Zufall. Fassaden- und Glasreinigung ist objektiv gefährlicher (Höhenarbeit, Gerüste, Verkehrssicherung), erfordert andere Maschinen und bringt andere Haftungsrisiken mit. Wer Innenreinigung und Glasreinigung mit einem Einheitspreis verhandelt, macht bereits den zweiten Fehler. Das fängt schon bei der Angebotsstruktur an.
| Parameter | Lohngruppe 1 (Innen/Unterhalt) | Lohngruppe 6 (Glas/Fassade) |
|---|---|---|
| Branchenmindestlohn brutto/h | 15,00 € | 18,40 € |
| Typische Tätigkeiten | Treppenhaus, Büros, Sanitär, Boden | Fenster, Rahmen, Glasflächen, Fassade |
| Sicherheitsanforderungen | Standard | Höhenarbeit, Gerüst, PSA |
| Realistische Netto-Untergrenze/h | 27–30 € | 35–40 € |
| Investitionsbedarf Anbieter | Gering bis mittel | Mittel bis hoch |
Die Kalkulationsfalle: Warum der Bruttolohn nicht der Endpreis ist
Ein klassischer Dialog am Telefon: „Was kostet die Reinigung?" Ich nenne einen Stundenverrechnungssatz. Die Gegenfrage: „Warum so teuer, das Reinigungspersonal bekommt doch nur 15 Euro?" Genau hier beginnt das eigentliche Problem.
In meiner Kalkulation – und ich kalkuliere seit über zwanzig Jahren so – gilt eine einfache Faustregel: Eine Stunde Bruttolohn entspricht etwa dem 1,8- bis 2,0-fachen als Netto-Endpreis für den Auftraggeber. Rechnen Sie das mit 15,00 € durch, landen Sie bei 27 bis 30 € netto pro Stunde. Das ist die Untergrenze, kein Premium. Was passiert zwischen 15 und 30 Euro? Eine ganze Menge:
- Arbeitgeber-Sozialabgaben von etwa 20 bis 22 Prozent – Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, dazu Umlagen U1 und U2
- Lohnnebenkosten je nach Betrieb: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge, VWL-Zuschüsse
- Unproduktive Zeiten – Wege zwischen Objekten, Rüst- und Umkleidezeiten, Pausen, Krankheitstage, Wartezeiten an verschlossenen Türen
- Overhead – Fahrzeuge, Maschinen (Scheuersaugmaschinen, Hochdruckreiniger, Gerüste, Leitern), Reinigungsmittel, Versicherungen, Verwaltung, Buchhaltung, Lohnsoftware, Schulungen
- Gewinnaufschlag, ohne den kein Unternehmen langfristig existieren kann – und ohne den es keine Investition in neue Maschinen, keine Schulung und keine Mitarbeiterbindung gibt
- Steuern, die auf den Endpreis noch obendrauf kommen, wenn der Auftraggeber umsatzsteuerpflichtig ist
Ein Stundenpreis von 22 oder 24 Euro ist in der Lohngruppe 1 schlicht nicht kostendeckend. Wer Ihnen ein solches Angebot macht, schreibt entweder rote Zahlen und gleicht das über die Qualität aus – kürzere Reinigungszeiten, weniger Material, ältere Maschinen, höhere Fluktuation – oder er bedient sich einer Lohnstruktur, die unter dem Branchenmindestlohn liegt. Beides werden Sie als Auftraggeber irgendwann spüren. Die Frage ist nur, wann und wie teuer.
Der Bruttolohn ist das, was die Kraft auf dem Konto sieht. Der Stundenverrechnungssatz ist das, was der Kunde zahlt. Dazwischen liegen rund 80 Prozent Kosten, die in keinem Angebot stehen.
Ein konkretes Rechenbeispiel aus der Praxis, anonymisiert, aber originalgetreu: Ein Bürohaus mit 1.200 qm Nutzfläche, tägliche Unterhaltsreinigung. Die Reinigungskraft arbeitet dort rechnerisch knapp 3 Stunden pro Tag, fünf Tage die Woche – rund 60 Stunden pro Monat für ein einzelnes Objekt. Bei einem kalkulierten Stundensatz von 28 € macht das 1.680 € monatlich – nur für die Lohngruppe 1. Fensterrahmen, Glasflächen, Sanitäranlagen separat. Addiert man die Glasreinigung außen (Lohngruppe 6, Bruttolohn 18,40 €, also eher 35 € netto Stundensatz) zweimal pro Jahr, ist man schnell bei einem realistischen Jahresvolumen von 22.000 bis 25.000 € für ein Objekt dieser Größe. Wer dafür 12.000 € anbietet, lügt sich die Kalkulation zurecht – und lügt sich damit selbst ins Knie.
Risikofaktor Auftraggeberhaftung: Wenn Dumping-Preise teuer werden
Viele Auftraggeber glauben, sie seien fein raus, wenn der beauftragte Dienstleister schwarze Schafe beschäftigt. Falsch gedacht. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ist da knallhart: Nach § 14 AEntG haftet der Auftraggeber, wenn sein Dienstleister oder dessen Subunternehmer den Branchenmindestlohn nicht zahlt. Mit-haftet, nicht nur ausnahmsweise. Wer eine Reinigungsfirma beauftragt, trägt die Verantwortung dafür, dass am Ende der Kette auch wirklich Tariflohn fließt.
Diese Haftung wird von den Sozialkassen und dem Zoll aktiv verfolgt. Ich habe in den letzten Jahren mehrere Fälle gesehen, in denen Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften Nachforderungen im fünfstelligen Bereich bekommen haben – nicht vom eigenen Dienstleister, sondern direkt von der Deutschen Rentenversicherung oder der BG Bau. Der Mechanismus ist immer derselbe: Der Anbieter war günstig, irgendwann fliegt die Lohnstruktur auf, die Sozialversicherungsträger springen an, und der Auftraggeber steht in der Mithaftung. Es reicht nicht, den billigsten Anbieter zu wählen und die Hände in Unschuld zu waschen. Wer beauftragt, haftet mit.
Die typischen Vorzeichen eines Dumping-Angebots sind mir aus der Praxis gut bekannt:
- Unangekündigte Leistungskürzungen nach wenigen Monaten. „Wir können das Treppenhaus nur noch jede zweite Woche reinigen" – ohne dass der Preis sinkt
- Reduzierung der Reinigungszeiten. Die Kraft, die ursprünglich drei Stunden im Objekt war, schafft angeblich dieselbe Fläche in zwei. Plötzlich sieht das Ergebnis anders aus
- Nachträgliche Preiserhöhungen unter dem Vorwand gestiegener Kosten, oft gekoppelt mit einer Reduktion des Leistungsumfangs
- Wechselnde Reinigungskräfte ohne sichtbare Einarbeitung, weil die Fluktuation hoch ist und niemand bleiben will
- Kein fester Ansprechpartner, kein Wartungsprotokoll, keine Reinigungsplanung – nur eine Rechnung am Monatsende
- Angebote, die in der Lohngruppe 1 deutlich unter 27 € netto liegen, ohne dass irgendeine Position im Angebot diese Differenz erklärt
Wenn Sie als Auftraggeber zwei dieser Punkte wiedererkennen, sollten Sie nicht diskutieren, sondern handeln. Prüfen Sie zuerst, was auf Ihrem Objekt tatsächlich passiert – und was auf Ihrem Konto tatsächlich ankommt. Ein günstiger Preis nützt wenig, wenn am Ende die Sozialkasse bei Ihnen klingelt.
Ausblick auf die Tarifrunde 2027: Warum der Druck auf die Preise wächst
Der Mindestlohn, über den wir hier reden, gilt bis zum 31. Dezember 2026. Danach beginnt eine neue Runde. Die Gewerkschaft IG BAU hat am 15. Juni 2026 ihre Forderung für die Tarifrunde ab 2027 vorgestellt – und die hat es in sich: plus 2,00 € pro Stunde, als Festbetrag, nicht als Prozentsatz. Für die Lohngruppe 1 würde das 17,00 € bedeuten, für die Lohngruppe 6 20,40 €. Die erste Verhandlungsrunde startet am 9. September 2026.
Ich beobachte die Tariffrunden seit vielen Jahren, und eine Erhöhung um 2,00 € als Festbetrag ist kein symbolischer Betrag. Bei einem Festbetrag profitieren die unteren Lohngruppen überproportional – prozentual sind das über 13 % in Lohngruppe 1 und rund 11 % in Lohngruppe 6. Diese Erhöhung muss vollständig durch die Stundenverrechnungssätze gehen. Wer jetzt schon mit 27 € kalkuliert, wird Anfang 2027 bei 30 € oder darüber landen. Wer jetzt mit 22 € kalkuliert, wird entweder seinen Mitarbeitern 2027 weniger zahlen als den Tarif vorsieht, oder er meldet Insolvenz an. Beides ist kein Plan.
Ich rechne für 2027 mit Stundenverrechnungssätzen in der Unterhaltsreinigung von 30 bis 34 € netto, in der Glas- und Fassadenreinigung von 38 bis 44 € netto. Wenn Sie als Eigentümer oder Verwalter jetzt Mehrjahresverträge mit festen Preisen abschließen wollen, ist das Risiko nicht kalkulierbar. Lassen Sie sich nicht auf Preisbindungen über drei oder fünf Jahre ein, ohne eine Anpassungsklausel für Tariferhöhungen. Solche Klauseln sind kein Misstrauen, sondern kaufmännischer Standard in einer Branche mit branchenbezogener Lohnuntergrenze.
Noch ein Punkt, der selten auf dem Schirm ist: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € angehoben. Damit steigt automatisch der Druck auf Branchen mit eigener Lohnuntergrenze. Die politische Logik ist klar: Wer 13,90 € überall akzeptiert, soll in der Gebäudereinigung nicht weniger verlangen. Diese Logik trifft den Auftraggeber am Ende direkt – und zwar im Stundenpreis.
Seriöse Vergabe: Woran Sie als Auftraggeber Qualität erkennen
Nach über zwanzig Jahren in der Branche habe ich eine ziemlich klare Vorstellung davon, wie ein seriöses Angebot aussieht – und wie nicht. Hier die Punkte, die ich bei der Plausibilisierung jedes Angebots prüfe, bevor ich überhaupt auf den Preis schaue:
- Transparente Stundenzahl pro Objekt. Ein seriöser Anbieter beziffert die geschätzten Stunden pro Woche oder Monat konkret. Wer nur eine Pauschale nennt, ohne die Stunden zu nennen, verschleiert seine Kalkulation
- Lohngruppenzuordnung. Innenreinigung und Glasreinigung sollten im Angebot getrennt sein, mit unterschiedlichen Verrechnungssätzen. Wer das nicht trennt, kalkuliert entweder zu pauschal oder versteckt Quersubventionen
- Subunternehmer-Transparenz. Wird mit eigenen Mitarbeitern gearbeitet oder mit Subunternehmer-Ketten? Letzteres ist im legalen Rahmen möglich, erhöht aber Ihr Haftungsrisiko nach § 14 AEntG erheblich. Fragen Sie konkret nach
- Wartungs- und Reinigungsplan. Ein professioneller Anbieter liefert einen Plan mit Frequenzen, Tätigkeiten und Verantwortlichen. Wer ohne Plan kommt, plant nicht – und putzt, wenn er gerade Zeit hat
- Referenzen vergleichbarer Objekte. Nicht jeder Anbieter, der eine Arztpraxis putzt, kann ein zwölfgeschossiges Bürohaus oder eine Produktionshalle reinigen. Fragen Sie nach Objekten mit ähnlicher Nutzung und Größe
- Versicherungsnachweis. Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme, nachgewiesen durch eine aktuelle Police. Ohne diesen Nachweis gehen Sie bei Sachschäden in Vorleistung
- Vertragliche Anpassungsklausel bei Tariferhöhungen. Wer jetzt Mehrjahresverträge anbietet, muss Tarifanpassungen verankern. Wer das nicht tut, plant den Konkurs – oder den Qualitätsverlust
Wer Ihnen die Reinigung für 19 Euro die Stunde anbietet, verkauft keine Reinigung. Er verkauft eine Wette auf Ihre Nachsicht.
Eine einfache Plausibilitätsprüfung, die Sie ohne Vorkenntnisse anwenden können: Multiplizieren Sie den angebotenen Stundensatz mit der kalkulierten Jahresstundenzahl, addieren Sie 19 % Umsatzsteuer, und vergleichen Sie das mit dem, was ein Branchenkenner für Ihr Objekt schätzt. Liegt die Differenz bei mehr als 15 % nach unten, stimmt etwas nicht – entweder in den Stunden (zu wenig) oder im Preis (zu niedrig). Liegt sie im realistischen Bereich, fragen Sie gezielt nach den Stundenzahlen, der Lohngruppenstruktur und der Anzahl eigener Mitarbeiter. Wer hier sauber antwortet, hat in der Regel nichts zu verbergen.
Mein Fazit nach zwanzig Jahren Objekterfahrung
Die Gebäudereinigung ist kein Produkt, das man im Supermarkt vergleicht. Sie ist eine Dienstleistung mit Menschen, die in Ihrem Gebäude arbeiten, und mit einer Lohnstruktur, die sich direkt aus dem Branchenmindestlohn, den Sozialabgaben und dem Overhead eines ehrlichen Betriebs ergibt. Wer 2026 ein Angebot unter 27 € netto pro Stunde in der Lohngruppe 1 annimmt, kauft keinen Preisvorteil. Er gräbt sich ein Kostengrab, das er irgendwann selbst bezahlt – als Qualitätsverlust, als Haftungsfall nach § 14 AEntG oder als Nachforderung der Sozialkasse.
Ich sage nicht, dass jede Reinigung 35 € kosten muss. Ich sage: Wenn das Angebot diese Zahl nicht hergibt, dann passt die Rechnung hinten und vorne nicht. Prüfen Sie zuerst, bevor Sie unterschreiben. Fragen Sie nach Stunden, Lohngruppen und Subunternehmern. Und wenn Ihnen ein Anbieter erzählt, er könne es „auch mit weniger Stunden", dann fragen Sie ihn, an welcher konkreten Stelle er weniger putzt. Die Antwort ist meistens aufschlussreich – und selten erfreulich.
Wer sich an die Mindestlöhne, die Lohngruppen und die Auftraggeberhaftung hält, ist nicht der Teure. Er ist der Einzige, der morgen noch putzt.