BEG-Reform: Wie das Haushaltseinkommen jetzt Ihre Wärmepumpen-Förderung bestimmt
25.000 Euro förderfähige Kosten, alte Ölheizung raus, Wärmepumpe rein – und am Ende stehen zwei Eigentümer mit völlig unterschiedlichen Zuschüssen da. Seit dem 21.
Gereon Thielen, Experte für ganzheitlichen Gebäudeunterhalt und Handwerksmeister·aktualisiert 25. Juli 2026

Juli 2026 entscheidet nicht mehr primär die Technik über die Fördersumme, sondern das Haushaltseinkommen. Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im KfW-Programm 458 hat die Spielregeln verschoben: Grundförderung bleibt, Einkommensbonus kommt neu dazu – und wer genau hingeschaut hat, weiß jetzt, dass pauschale Schlagzeilen über „Förderkürzungen" bestenfalls die halbe Wahrheit liefern.
Was sich konkret geändert hat
Fakt ist: Der Deckel für förderfähige Kosten bei der ersten Wohneinheit sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus – also der Zuschlag für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen – fällt von 20 auf 16 Prozent. Und der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel entfällt komplett. Klingt erst mal nach weniger – und ist es auch, technisch gesehen.
Im Gegenzug gibt es einen neuen Einkommensbonus, und der macht's spannend. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 30.000 Euro erhalten 40 Prozent obendrauf. Bis 40.000 Euro sind es 30 Prozent, bis 50.000 Euro noch 10 Prozent. Wer mehr verdient, bekommt keinen Einkommensbonus. Dafür steigt die maximale Fördersumme für einkommensschwache Haushalte von 70 auf 80 Prozent. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt unangetastet. Übrigens wird berichtet, dass künftig auch die Art der Steuerung eine Rolle spielt: Relaisbasierte „SG Ready"-Wärmepumpen sollen nach den neuen Regeln nicht mehr förderfähig sein – Details dazu sind noch nicht abschließend geklärt.
Was das in Euro und Cent heißt
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis: 25.000 Euro förderfähige Kosten, Austausch einer alten Ölheizung. Ein Haushalt unter 30.000 Euro Einkommen bekommt nach neuer Regel rund 20.000 Euro Zuschuss – Eigenanteil etwa 5.000 Euro. Ein Haushalt über 50.000 Euro liegt im selben Fall bei rund 11.500 Euro. Vor der Reform bekamen beide Parteien ungefähr 17.500 Euro.
Wer also gerade eine Ölheizung aus den 90ern betreibt und über 50.000 Euro Haushaltseinkommen versteuert, hat mit dem schnellen Antrag vor dem 21. Juli mehrere Tausend Euro gespart. Wer darunter liegt, darf sich freuen – die neuen Regeln sind für sein Budget besser. Ab 2027 kommt zudem ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent für Anlagen aus EU-Produktion hinzu – ein Grund, die Technikwahl künftig noch genauer zu prüfen und die Herkunft der Geräte auf dem Schirm zu haben.
Prüfen Sie zuerst die eigene Einkommensklasse
Bevor Sie in Panik geraten oder voreilig einen Antrag stellen: Schauen Sie auf Ihre letzte Einkommensteuererklärung. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist der Dreh- und Angelpunkt. Eine pauschale Aussage „Förderung sinkt" ist Quatsch – die Antwort hängt an Ihrer Steuererklärung, nicht an der Schlagzeile.
Lassen Sie sich nicht vom medialen Rauschen verunsichern. Rechnen Sie Ihren Einzelfall durch, ideally bevor Sie einen Handwerker beauftragen oder sich auf ein Angebot festlegen. Den Kostendeckel von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit sollten Sie im Hinterkopf behalten – eine üppig dimensionierte Anlage darüber hinaus amortisiert sich nur noch, wenn der Eigenanteil stimmt. Und: Prüfen Sie zuerst, ob Ihre geplante Wärmepumpe die neuen technischen Anforderungen erfüllt, bevor Sie einen Förderantrag stellen. Ein Antrag, der an formalen Kriterien scheitert, kostet Zeit – und die ist bei Förderprogrammen bekanntlich knapp.