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Eine Kolumne von Gereon Thielen

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Wärmepumpen-Förderung: Warum Eigentümer ihre Heizungsplanung jetzt anpassen müssen

Nach Angaben des Merkur gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Regeln für die Förderung beim Heizungstausch. Für viele Eigentümer sinkt die anrechenbare Kostengrenze, während Haushalte mit niedrigeren Einkommen und Familien stärker berücksichtigt werden.

Gereon Thielen, Experte für ganzheitlichen Gebäudeunterhalt und Handwerksmeister·aktualisiert 26. Juli 2026

Wärmepumpen-Förderung: Warum Eigentümer ihre Heizungsplanung jetzt anpassen müssen

Fakt ist: Wer eine Wärmepumpe plant, sollte jetzt nicht den erstbesten Auftrag unterschreiben – aber die Förderrechnung auch nicht bis zum nächsten Wartungsintervall liegen lassen.

Die Förderung wird kleinteiliger – und damit fehleranfälliger

Der Merkur berichtet, dass für die erste Wohneinheit künftig nur noch 28.000 Euro Investitionskosten für die Förderung angesetzt werden, statt zuvor 30.000 Euro. Ab Anfang 2027 soll dieser Betrag halbjährlich um weitere 750 Euro sinken. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus für den raschen Austausch alter Heizungen wird laut Bericht von 20 auf 16 Prozent reduziert und danach weiter abgesenkt.

Das klingt nach Papierkram. Ist aber bares Geld. Gerade bei Angeboten, die ohnehin knapp über der Kostenobergrenze liegen, wird aus einer kleinen Verschiebung schnell eine größere Eigenleistung. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein klarer Auftrag zur sauberen Kalkulation.

Für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis 30.000 Euro nennt der Bericht künftig einen Einkommensbonus von 40 Prozent. Bis 50.000 Euro Einkommen sind es demnach noch 10 Prozent zusätzlich. Minderjährige Kinder werden dabei berücksichtigt: Pro Kind werden einmalig 10.000 Euro vom maßgeblichen Einkommen abgezogen.

Nicht nur der Preis der Anlage zählt

Ab 2027 soll auch der Produktionsort der Wärmepumpe bei der Grundförderung eine Rolle spielen. Laut inFranken.de und Merkur bleiben für Geräte aus europäischer Produktion 30 Prozent Grundförderung möglich; bei Geräten aus Nicht-EU-Ländern sinkt dieser Satz auf 15 Prozent. Der Unterschied ist zu groß, um ihn erst nach der Angebotsannahme zu entdecken.

Prüfen Sie zuerst drei Punkte: den exakten Gerätetyp, den dokumentierten Herstellungsort und die Förderfähigkeit genau dieser Konfiguration. „Europäische Marke“ und „in der EU produziert“ sind schließlich nicht automatisch dasselbe. Auf der Baustelle gilt wie im Heizungskeller: Entscheidend ist, was tatsächlich eingebaut wird – nicht, was groß auf dem Prospekt steht.

Die KfW bleibt laut inFranken.de für den Zuschuss Nr. 458 sowie Förderkredite für Wohn- und Nichtwohngebäude zuständig. Zuschüsse für Maßnahmen zum Energiesparen an der Gebäudehülle liegen weiterhin beim BAFA. Wer Heizung und Sanierung zusammen plant, darf diese Zuständigkeiten nicht in einen Topf werfen. Das wäre ein Kostengrab mit Formularnummer.

Tempo ja, Blindflug nein

Für Haushalte mit höherem Einkommen wird der Austausch nach den neuen Regeln spürbar schlechter bezuschusst. Der Merkur beziffert die maximale Förderquote dort auf 46 Prozent; zuvor seien bis zu 55 Prozent möglich gewesen. Gleichzeitig bleibt die Förderung nach Einschätzung eines vom Blatt zitierten Branchenvertreters weiterhin ein relevanter Posten.

Meine praktische Schlussfolgerung: Den Bestand jetzt aufnehmen, die Förderlogik zum konkreten Haushalt prüfen und Angebote vergleichbar machen. Dazu gehören nicht nur Anschaffung und Montage, sondern auch die Schnittstellen im Gebäude: vorhandene Heizung, Platzverhältnisse, Leitungswege und die Arbeiten, die beim Umbau tatsächlich mitlaufen.

Eine Wärmepumpe wird nicht dadurch gut, dass der Förderantrag schnell abgeschickt ist. Aber wer die Entscheidung grundlos vertagt, rechnet womöglich mit Bedingungen, die schon beim nächsten Halbjahr nicht mehr gelten.