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Eine Kolumne von Gereon Thielen

Meldung

Wärmepumpen-Förderung: Was sich durch die neuen Regeln für Hausbesitzer ändert

Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW in Mönchengladbach gilt seit dem 21. Juli für die Wärmepumpen-Förderung ein neues Regelwerk.

Gereon Thielen, Experte für ganzheitlichen Gebäudeunterhalt und Handwerksmeister·aktualisiert 26. Juli 2026

Wärmepumpen-Förderung: Was sich durch die neuen Regeln für Hausbesitzer ändert

Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt zwar stehen, doch die förderfähigen Investitionskosten werden abgesenkt und der Klimageschwindigkeitsbonus fällt zunächst von 20 auf 16 Prozent. Fakt ist: Wer die alte Heizung jetzt ersetzt, sollte den Förderantrag nicht als Beilage zur Baustelle behandeln, sondern als eigenen Arbeitsschritt.

Der Projektstand entscheidet mit

Für bereits weit vorbereitete Vorhaben gibt es eine Übergangsregelung. Liegt schon eine Bestätigung zum Antrag der KfW vor, bleibt sie laut Verbraucherzentrale ab Erstellung sechs Monate gültig und kann seit dem 21. Juli für einen Antrag nach den neuen Bedingungen genutzt werden.

Anders bei der Technischen Projektbeschreibung des BAFA: Nach dem 20. Juli erstellte und nicht verwendete Beschreibungen verlieren ihre Gültigkeit. Das ist kein Detail für den Aktenordner. Wer Angebot, Planung und Antrag zeitlich nicht sauber sortiert, darf im Zweifel Unterlagen neu aufsetzen lassen. Ein unnötiges Wartungsintervall im Papierkrieg – und schnell ein Kostengrab.

Boni: Nicht mit alten Zahlen rechnen

Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent für Wärmepumpen entfällt. Künftig soll zudem der Einsatz natürlicher Kältemittel verpflichtend sein. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird nach den neuen Vorgaben weiter schrittweise reduziert: ab dem 1. Februar 2027 sowie anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere vier Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 soll er ganz wegfallen.

Auch beim Einkommen wird neu gestaffelt. Bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 30.000 Euro nennt die Verbraucherzentrale einen Bonus von 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten; für Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren kommt ein weiterer Bonus von 40 Prozent hinzu. In den folgenden Einkommensstufen sinken die Zuschläge. Bei mindestens einem minderjährigen Kind wird das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 Euro abgesenkt.

Erst die Akte, dann die Maschine

Prüfen Sie zuerst drei Punkte: Welche Förderregelung gilt für Ihren konkreten Projektstand? Ist eine vorhandene KfW-Bestätigung noch innerhalb ihrer sechsmonatigen Gültigkeit? Und passen Gerät, Kältemittel sowie Angebot überhaupt zu den neuen Vorgaben?

Die Wärmepumpe bleibt laut Verbraucherzentrale eine langfristig attraktive Heizlösung. Das ändert aber nichts am handwerklichen Grundsatz: Förderung ersetzt keine Planung. Heizlast, Aufstellort, Hydraulik und die saubere Abstimmung mit dem Fachbetrieb gehören vor die Bestellung. Wer hier nur auf einen Prozentsatz starrt, übersieht gern den Taupunkt der Sache: Eine falsch geplante Anlage bleibt teuer, auch wenn der Antrag bewilligt wird.