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Eine Kolumne von Gereon Thielen

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Wärmepumpen-Förderung in Velbert: Was sich durch die Reform für Hausbesitzer ändert

Die Verbraucherzentrale NRW lädt am 23. Juli nach Velbert – und Energieberaterin Petra Getto wird dort wohl die häufigste Frage dieses Sommers beantworten müssen: Lohnt sich der Wechsel zur…

Gereon Thielen, Experte für ganzheitlichen Gebäudeunterhalt und Handwerksmeister·aktualisiert 22. Juli 2026

Wärmepumpen-Förderung in Velbert: Was sich durch die Reform für Hausbesitzer ändert

Die Verbraucherzentrale NRW lädt am 23. Juli nach Velbert – und Energieberaterin Petra Getto wird dort wohl die häufigste Frage dieses Sommers beantworten müssen: Lohnt sich der Wechsel zur Wärmepumpe überhaupt noch, wo die Bundesförderung gerade reformiert wurde? Fakt ist: Die förderfähigen Kosten sinken, Boni fallen weg, und ab 2027 zählt auch noch die Herkunft des Geräts. Wer plant, sollte die neuen Zahlen kennen, bevor er Angebote vergleicht.

Fördern, was übrig bleibt

Statt bisher 30.000 Euro werden beim Einfamilienhaus nur noch 28.000 Euro als Bemessungsgrundlage angesetzt – und alle sechs Monate werden weitere 750 Euro abgezogen. Bis Ende 2030 schrumpft die Basis auf 22.000 Euro. Der maximale Zuschuss ist bei 21.000 Euro gedeckelt. Beim Einkommensbonus gilt jetzt eine Drei-Stufen-Regel: bis 30.000 Euro zvE gibt's 40 Prozent, bis 40.000 Euro weiterhin 30 Prozent, und neu ist eine dritte Stufe bis 50.000 Euro mit 10 Prozent. Familien mit minderjährigen Kindern dürfen rechnerisch 10.000 Euro vom zvE abziehen – Meldebescheinigung bereithalten.

Gestrichen, gekürzt, verschoben

Der Effizienzbonus von fünf Prozent ist ersatzlos gestrichen, der Emissionsminderungszuschlag ebenso. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent, ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte weniger – ab August 2028 fällt er komplett weg. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie spricht von „sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter" Ausgestaltung. Nüchtern übersetzt: Wer später kauft, bekommt weniger.

Technische Hürden, die echtes Geld kosten

Zwei Anforderungen entscheiden jetzt über die Förderfähigkeit. Seit dem 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn das Außengerät mindestens zehn Dezibel unter dem gesetzlichen Grenzwert bleibt – in Reihenhaus-Siedlungen eine handfeste Hürde, die schnell zum Kostengrab wird, wenn der Schallschutz nachgerüstet werden muss. Künftig sind nur Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan oder CO₂ förderfähig; fluorierte F-Gase, die in vielen Bestandsgeräten stecken, erfüllen diese Bedingung nicht mehr. Prüfen Sie zuerst das Datenblatt, bevor Sie ein Angebot unterschreiben. Ab dem ersten Quartal 2027 ist zudem ein 15-Prozent-Wertschöpfungsbonus für EU-gefertigte Geräte geplant; Nicht-EU-Produktion soll dann nur noch 15 Prozent Grundförderung erhalten.

Die Velberter Sprechstunde (Friedrichstraße 107, 14–17 Uhr) ist eine seriöse Adresse für den Einstieg – kostenlos, unabhängig, ohne Verkaufsdruck.