Gereon Thielen, Experte für ganzheitlichen Gebäudeunterhalt und Handwerksmeister
10. August 2026 · 13 Min. Lesezeit
Kosten für Treppenhausreinigung: Warum Pauschalpreise oft täuschen
Bei der Treppenhausreinigung kann der Preisunterschied zwischen zwei Angeboten erheblich sein, obwohl beide auf den ersten Blick dasselbe versprechen: ein Wohnhaus, ein bestimmter Turnus, „komplette Reinigung“.

Kosten für Treppenhausreinigung: Warum Pauschalpreise oft täuschen
Der entscheidende Unterschied steht oft nicht in der Monatssumme, sondern in den Annahmen, die hinter ihr liegen. Was wird tatsächlich gereinigt? Wie oft? Mit welchem Zeitaufwand? Und welche Arbeiten werden erst später als Zusatzleistung berechnet?
Genau deshalb sind die Kosten für Treppenhausreinigung schwer vergleichbar. Der eine Anbieter rechnet pro Etage, der nächste nach Quadratmeter, der dritte pauschal pro Reinigungsgang. Manche listen die Fenster im Treppenhaus separat auf, andere führen sie gar nicht erst auf. Kellerflure, Aufzug, Fußmatten und Anfahrt können enthalten sein – oder fehlen. Dazu kommt die Umsatzsteuer, die in einem Angebot bereits ausgewiesen ist und im anderen erst am Ende aufgeschlagen wird.
Wer allein auf die Monatssumme schaut, vergleicht deshalb schnell Äpfel mit Birnen. Ein niedriger Pauschalpreis ist nicht automatisch schlecht. Er kann für ein kleines, gut zugängliches Objekt mit überschaubarem Leistungsumfang durchaus plausibel sein. Er wird aber erst dann aussagekräftig, wenn klar ist, welche Leistung sich dahinter verbirgt.
Die Falle der Pauschalangebote: Warum Vergleichbarkeit fehlt
Als grobe Orientierung werden für die Treppenhausreinigung häufig Preise pro Quadratmeter, pro Etage oder pro Reinigungsgang genannt. Für kleinere Wohnhäuser fallen in der Regel niedrigere Monatskosten an als für große Anlagen mit mehreren Aufgängen, Aufzügen und umfangreichen Nebenflächen. Auch der Reinigungsturnus verändert die Rechnung erheblich: Eine wöchentliche Reinigung ist nicht ohne Weiteres mit einem vierzehntägigen oder monatlichen Einsatz vergleichbar.
Solche Richtwerte können bei der ersten Einschätzung helfen. Sie ersetzen aber keine Objektbesichtigung und kein sauberes Leistungsverzeichnis. Der Begriff „Treppenhausreinigung“ beschreibt schließlich keine überall identische Tätigkeit. In einem Angebot kann damit das Kehren und Wischen der Stufen gemeint sein. In einem anderen gehören Handläufe, Podeste, Fenster, Kellerzugänge und die Aufzugskabine bereits dazu.
Ein Pauschalpreis ist erst dann aussagekräftig, wenn Sie wissen, was er genau abdeckt – und was nicht.
Das Problem liegt nicht in der Pauschale selbst, sondern in ihrer Unschärfe. Ein Wochenpreis ist nicht dasselbe wie ein Preis pro Reinigungsgang. Wird viermal im Monat gereinigt oder nur nach Bedarf? Ist die Anfahrt enthalten? Werden Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterialien gestellt? Gilt der genannte Betrag für das gesamte Objekt oder nur für einen Hauseingang?
Auch die steuerliche Darstellung muss eindeutig sein. Ein Angebot kann einen Nettopreis nennen und die Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Bei Kleinunternehmern kann die Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen nicht erhoben werden. Für die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung zählt am Ende jedoch der Betrag, der tatsächlich zu bezahlen ist. Angebote sollten deshalb immer auf derselben Grundlage verglichen werden: netto mit netto oder brutto mit brutto.
Besonders kritisch sind Formulierungen wie „inklusive Standardreinigung“ oder „Reinigung nach Bedarf“. Sie klingen unkompliziert, lassen aber viel offen. Was gilt als Standard? Gehören Spinnweben, Briefkastenanlage und Kellerflur dazu? Wie wird mit stärkeren Verschmutzungen umgegangen? Und wer entscheidet, wann eine Grundreinigung notwendig ist?
Für einen belastbaren Vergleich sollten mindestens diese Angaben in allen Angeboten gleich sein:
- Anzahl der Aufgänge und Etagen
- Größe und Art der zu reinigenden Flächen
- Turnus der Unterhaltsreinigung
- Ein- und ausgeschlossene Nebenräume
- Umgang mit Fenstern, Aufzug und Fußmatten
- Bereitstellung von Reinigungsmitteln und Geräten
- Regelung für Sonder- und Grundreinigungen
- Anfahrt, Schlüsselverwaltung und Ansprechpartner
- Preisangabe inklusive oder zuzüglich Umsatzsteuer
Erst wenn diese Punkte übereinstimmen, lässt sich der Preis sinnvoll bewerten. Ein Angebot, das bei gleicher Leistung deutlich günstiger ist, verdient dann eine Erklärung – nicht automatisch den Zuschlag.
Leistungsumfang und versteckte Preistreiber im Treppenhaus
Wer die Kosten für Treppenhausreinigung realistisch kalkulieren will, muss sich die einzelnen Arbeitsgänge ansehen. Ein Treppenhaus ist nicht mit einer rechteckigen Bodenfläche gleichzusetzen. Stufen, Podeste, Geländer, Handläufe, Fensterbänke, Heizkörper, Nischen und Türen erzeugen unterschiedliche Aufgaben. Je kleinteiliger und verwinkelter ein Objekt ist, desto mehr Zeit kann die Reinigung im Verhältnis zur reinen Quadratmeterzahl beanspruchen.
Die Grundreinigung umfasst häufig das Kehren oder Saugen und anschließende Wischen von Stufen und Podesten. Hinzu kommen je nach Vereinbarung das Abwischen von Handläufen, Geländern, Sockelleisten und Ablageflächen. Beleuchtungskörper oder schwer erreichbare Bereiche werden dagegen nicht immer bei jedem Termin gereinigt. Genau diese Unterschiede sollten nicht zwischen den Zeilen stehen.
Bei Fenstern ist eine genaue Beschreibung besonders wichtig. „Fensterreinigung im Treppenhaus“ kann die Reinigung der Innenseiten in einem bestimmten Turnus bedeuten. Die Außenseiten, Rahmen, Falze und schwer zugänglichen Glasflächen können als eigene Leistung behandelt werden. Bei feststehenden Fenstern, Oberlichtern oder großen Glasflächen steigt der Aufwand zusätzlich.
Auch die Nebenflächen werden häufig unterschätzt. Dazu zählen zum Beispiel:
- Kellerflure und Zugänge zu Kellerräumen
- Waschküchen und Trockenräume
- Fahrrad- und Kinderwagenbereiche
- Mülltonnennischen
- Eingangsbereiche und Windfänge
- Aufzugskabinen und deren Türen
- Briefkastenanlagen
- Fußmatten und Schmutzfangzonen
Eine Aufzugskabine ist zwar ein gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteil und kann unter den Voraussetzungen der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Kosten gehören. Daraus folgt aber nicht, dass sie in jedem Reinigungsvertrag automatisch enthalten ist. Vertraglich muss festgehalten werden, ob nur der Kabinenboden, auch die Wände, die Türen und die Führungsschienen oder der gesamte Aufzugsbereich gereinigt werden.
Bodenbelag, Zugänglichkeit und Verschmutzung
Der Bodenbelag beeinflusst nicht nur die Wahl des Reinigungsmittels, sondern auch die Arbeitsweise. Linoleum, Naturstein, Feinsteinzeug, Betonwerkstein und beschichtete Böden reagieren unterschiedlich auf Wasser, Reinigungschemie und mechanische Belastung. Bei empfindlichen oder porösen Materialien kann eine falsche Pflege sichtbare Schäden verursachen. Dann geht es nicht mehr um eine routinemäßige Unterhaltsreinigung, sondern um fachgerechte Pflege und gegebenenfalls eine gesonderte Grundbehandlung.
Auch die Zugänglichkeit schlägt sich auf den Preis nieder. Ein ebenerdiger Eingangsbereich mit Abstellraum für den Reinigungswagen ist anders zu kalkulieren als ein Haus, in dem Wasser, Eimer und Material über mehrere Etagen getragen werden müssen. Fehlt ein Aufzug, verlängert sich der Arbeitsweg innerhalb des Objekts. Enge Podeste, schwere Brandschutztüren oder weit auseinanderliegende Gebäudeteile können den Zeitaufwand ebenfalls erhöhen.
Der Zustand des Hauses spielt eine ebenso große Rolle. Ein regelmäßig gepflegtes Treppenhaus lässt sich mit weniger Aufwand sauber halten als eine Anlage, in der sich über längere Zeit Staub, Streusalz, Gummiabrieb oder andere Verschmutzungen angesammelt haben. Nach Bauarbeiten, einem Wasserschaden oder einem Mieterwechsel kann eine einmalige Grundreinigung notwendig sein. Sie sollte nicht stillschweigend in den Preis der laufenden Unterhaltsreinigung eingerechnet werden.
Typische Preistreiber sind daher weniger spektakulär, als es zunächst klingt. Sie liegen oft in vielen kleinen Zusatzaufgaben:
| Preisfaktor | Was im Angebot geklärt werden sollte | Mögliche Auswirkung |
|---|---|---|
| Stufen und Podeste | Werden sie gekehrt, gesaugt und feucht gewischt? | Abhängig von Fläche, Belag und Turnus |
| Geländer und Handläufe | Bei jedem Einsatz oder in einem eigenen Rhythmus? | Zusätzlicher Zeitaufwand, besonders bei vielen Läufen |
| Fenster | Nur innen oder auch außen, inklusive Rahmen und Falze? | Häufig eigene Position oder Sonderleistung |
| Keller und Nebenräume | Welche Räume und Verkehrsflächen sind eingeschlossen? | Erweiterung des Leistungsumfangs |
| Aufzug | Welche Teile der Kabine werden gereinigt? | Separater Arbeitsgang möglich |
| Fußmatten | Reinigung, Austausch oder nur Absaugen? | Abhängig von Material und Vereinbarung |
| Reinigungsmittel | Vom Dienstleister gestellt oder bauseits vorhanden? | Unterschiedliche Kalkulationsgrundlage |
| Anfahrt und Schlüssel | Im Pauschalpreis enthalten oder separat berechnet? | Besonders bei kleinen Objekten relevant |
| Grundreinigung | Turnus und Umfang der Intensivreinigung | Nicht mit der laufenden Pflege verwechseln |
Wenn in einem Angebot nur „Treppenhaus, vier Etagen, wöchentlich“ steht, ist damit noch keine ausreichende Leistung beschrieben. Vor der Vergabe sollte die Hausverwaltung nachfragen, ob Fenster, Keller, Aufzug, Geländer, Bodenpflege und Anfahrt eingeschlossen sind. Ebenso sollte geklärt werden, ob bei stärkerer Verschmutzung nach Zeitaufwand oder zu einem festen Zusatzpreis abgerechnet wird.
Ein Reinigungsangebot ohne Leistungsbeschreibung ist keine belastbare Kalkulation, sondern eine offene Einladung zur späteren Nachverhandlung.
Rechtliche Rahmenbedingungen und die Umlage auf Mieter
Bei der Umlage auf Mieter ist zunächst zwischen der Beauftragung und der Abrechnung zu unterscheiden. Die Tatsache, dass eine Leistung im Gebäude anfällt, reicht allein nicht aus, um sie automatisch über die Nebenkosten weiterzugeben. Entscheidend ist, ob die Umlage von Betriebskosten im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde und ob die konkrete Position zu den umlagefähigen Betriebskosten gehört.
Die Betriebskostenverordnung nennt unter anderem die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile. Dazu können Zugänge, Flure, Treppen, Kellerbereiche, Waschküchen und Aufzugskabinen gehören. Welche Kosten tatsächlich angesetzt werden dürfen, hängt jedoch vom Einzelfall, vom Mietvertrag und von der Art der beauftragten Leistung ab. Eine anwaltliche oder fachlich qualifizierte Prüfung ist sinnvoll, wenn der Vertrag unklar ist oder es Streit über einzelne Positionen gibt.
Nicht jede Tätigkeit rund um das Gebäude gehört automatisch zur umlagefähigen Reinigung. Eine einmalige Renovierung, die Beseitigung eines außergewöhnlichen Schadens oder eine umfassende Instandsetzung ist anders zu behandeln als die regelmäßige Unterhaltsreinigung. Auch Verwaltungsaufwand und bestimmte organisatorische Leistungen dürfen nicht ohne Weiteres als Betriebskosten angesetzt werden.
Für Eigentümer und Hausverwaltungen bedeutet das: Der Preis muss nicht nur niedrig, sondern auch wirtschaftlich und nachvollziehbar sein. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verlangt keine Vergabe an den billigsten Anbieter. Er verlangt aber, dass die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Ein deutlich teurer Vertrag kann gerechtfertigt sein, wenn er einen größeren Umfang, bessere Erreichbarkeit, verlässliche Vertretung oder besondere Pflegeleistungen umfasst. Dann sollte diese Entscheidung dokumentiert werden.
Ein sinnvoller Vergleich besteht nicht darin, drei beliebige Monatssummen nebeneinanderzulegen. Besser ist es, allen angefragten Unternehmen dieselbe Objektbeschreibung und dasselbe Leistungsverzeichnis zu geben. So lässt sich erkennen, ob ein Preisunterschied aus dem Leistungsumfang, aus dem Turnus, aus der Anfahrt oder aus der Kalkulation des Anbieters entsteht.
Für die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft gehören deshalb idealerweise:
1. die Objektbeschreibung mit Flächen und Nebenräumen,
2. die jeweiligen Angebote mit identischem Leistungsumfang,
3. eine kurze Gegenüberstellung der Unterschiede,
4. die Begründung für die Auswahl,
5. der unterschriebene Reinigungsvertrag mit Leistungsbeschreibung.
Das schafft nicht nur mehr Sicherheit bei der Vergabe. Es erleichtert auch die spätere Nebenkostenabrechnung und verhindert, dass Mieter oder Eigentümer erst anhand einer Rechnung feststellen, welche Leistungen überhaupt beauftragt wurden.
Lohnkosten und Qualitätsstandards: Der Einfluss des Mindestlohns
Ein weiterer Faktor wird bei Preisvergleichen häufig übersehen: Reinigung ist arbeitsintensive Dienstleistung. Der größte Teil der Kalkulation entfällt nicht auf Reinigungsmittel, sondern auf die Arbeitszeit, die Anfahrt, die Organisation und die gesetzlich beziehungsweise tariflich erforderlichen Rahmenbedingungen.
Bei der Bewertung eines Angebots sollte deshalb nicht nur gefragt werden, was ein Reinigungsgang kostet. Entscheidend ist auch, ob der angesetzte Preis eine realistische Arbeitszeit ermöglicht. In diese Zeit müssen nicht nur das Wischen der Stufen, sondern auch das Bereitstellen des Materials, das Nachfüllen von Wasser, das Verschließen von Türen, die Schlüsselübergabe und der Wechsel zwischen den Bereichen einfließen.
Eine Reinigungskraft, die für ein Objekt deutlich weniger Zeit zur Verfügung hat als für den ausgeschriebenen Leistungsumfang erforderlich ist, kann Aufgaben nur verkürzen oder auslassen. Das Ergebnis muss nicht sofort auffallen. Häufig zeigt sich der Unterschied erst an Randbereichen: Staub auf Sockelleisten, verschmutzte Ecken, klebrige Handläufe, unbeachtete Kellerzugänge oder Schlieren auf empfindlichen Böden.
Die Personalkosten bestehen zudem nicht nur aus dem ausgezahlten Stundenlohn. Arbeitgeber müssen unter anderem Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit, Wegezeiten, Arbeitskleidung, Schulungen, Versicherung und die betriebliche Organisation berücksichtigen. In der Gebäudereinigung gelten außerdem branchenspezifische tarifliche Regelungen, die bei der Kalkulation eine Rolle spielen können. Ein seriöser Dienstleister berücksichtigt diese Kosten, statt sie durch unrealistisch knappe Einsatzzeiten aus der Rechnung herauszurechnen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz sind ebenfalls Bestandteil einer ordentlichen Leistung. Reinigungsmittel müssen sachgerecht dosiert und angewendet werden. Auf rutschigen Treppen, bei Arbeiten mit Leitern oder beim Transport von Material bestehen praktische Risiken. Schutzausrüstung, Unterweisung und sichere Arbeitsabläufe sind daher keine freiwilligen Extras. Sie verursachen Aufwand, gehören aber zu einer verantwortungsvollen Leistungserbringung.
Warum die Einsatzzeit eine wichtige Vergleichsgröße ist
Die vorgesehene Einsatzzeit muss nicht in jedem Fall als starre Minutenangabe im Vertrag stehen. Für die Vergleichbarkeit ist sie trotzdem hilfreich. Wer eine Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft um ein Angebot bittet, kann nachfragen, welche Arbeitszeit pro Reinigungsgang für das konkrete Objekt kalkuliert wurde und welche Tätigkeiten darin enthalten sind.
Dabei geht es nicht darum, eine Reinigungskraft mit der Stoppuhr zu kontrollieren. Die Einsatzzeit hängt vom Zustand des Hauses, vom Material und von der tatsächlichen Organisation ab. Sie dient vielmehr als Plausibilitätsprüfung. Wenn zwei Firmen bei identischem Umfang mit deutlich unterschiedlichen Zeitansätzen arbeiten, sollte die Differenz erklärt werden.
Auch die Vertretungsregelung gehört in diesen Zusammenhang. Ein Vertrag kann günstig wirken, wenn nur eine feste Reinigungskraft vorgesehen ist. Fällt diese Person aus, muss aber trotzdem geregelt sein, wer die Leistung übernimmt. Ohne Vertretung entstehen Lücken, Beschwerden und oft zusätzliche Abstimmungen für die Hausverwaltung. Qualität zeigt sich deshalb nicht nur am Zustand des Treppenhauses, sondern auch an der Verlässlichkeit des gesamten Dienstes.
Strategische Werterhaltung durch transparente Leistungsverzeichnisse
Ein sauberes Leistungsverzeichnis ist kein bürokratischer Zusatz, sondern die Grundlage für einen fairen Preisvergleich. Es beschreibt das Objekt so, dass mehrere Anbieter dieselbe Aufgabe kalkulieren können. Je genauer die Vorgaben, desto geringer ist das Risiko, dass ein besonders niedriger Preis nur deshalb entsteht, weil wichtige Arbeiten nicht eingerechnet wurden.
Vor der Anfrage sollten die vorhandenen Flächen und Besonderheiten zusammengetragen werden: Anzahl der Aufgänge, Etagen, Stufen, Podeste, Kellerbereiche, Fenster, Aufzüge und Bodenbeläge. Bei größeren Anlagen kann ein Grundriss hilfreich sein. Noch besser ist eine gemeinsame Objektbegehung, bei der die Anbieter dieselben Bedingungen sehen.
In ein Leistungsverzeichnis gehören insbesondere:
1. Genaue Flächen- und Objektbeschreibung
Aufgänge, Etagen, Keller, Waschküche, Fahrradraum, Aufzug, Eingangsbereiche und sonstige gemeinschaftliche Flächen sollten einzeln aufgeführt werden.
2. Reinigungsturnus und Arbeitsumfang
Es muss erkennbar sein, welche Aufgaben bei jedem Termin erledigt werden und welche Arbeiten in größeren Abständen stattfinden.
3. Bodenbeläge und besondere Materialien
Naturstein, Holz, Linoleum oder beschichtete Flächen benötigen gegebenenfalls unterschiedliche Pflegeverfahren. Diese Information gehört in die Ausschreibung.
4. Fenster und Glasflächen
Innen- und Außenflächen, Rahmen, Falze, Oberlichter und schwer erreichbare Fenster sollten getrennt beschrieben werden.
5. Zusatz- und Sonderleistungen
Grundreinigung, Teppichpflege, Entfernung besonderer Verschmutzungen, Reinigung nach Bauarbeiten oder Leistungen im Außenbereich sollten separat ausgewiesen und bepreist werden.
6. Material, Geräte und Verbrauchsmittel
Wer stellt Reinigungsmittel, Säcke, Wischbezüge oder Fußmatten? Welche Produkte dürfen auf den vorhandenen Böden eingesetzt werden?
7. Qualitätskontrolle und Reklamationen
Ein fester Ansprechpartner, eine erreichbare Vertretung und ein klarer Weg für Mängelmeldungen erleichtern die laufende Betreuung.
8. Preisstruktur
Monatspauschale, Einzelpreise für Zusatzleistungen, Anfahrt, Umsatzsteuer und mögliche Anpassungen sollten eindeutig dargestellt sein.
Mit einer solchen Grundlage lässt sich ein Treppenhausreinigung-Angebot sinnvoll vergleichen. Die Frage lautet dann nicht mehr nur: „Wer ist am billigsten?“ Sie lautet: „Welcher Anbieter erfüllt den vereinbarten Umfang zu einem nachvollziehbaren Preis und kann diese Leistung dauerhaft erbringen?“
Preis pro Quadratmeter richtig einordnen
Der Preis pro Quadratmeter klingt zunächst nach einer besonders transparenten Kennzahl. In der Praxis reicht er allein jedoch nicht aus. Ein Quadratmeter ebener Flur ist schneller zu bearbeiten als ein Quadratmeter Fläche, der sich auf viele Stufen, Podeste und Randbereiche verteilt. Außerdem werden manche Leistungen nicht nach Fläche, sondern nach Stück, Laufmeter, Zeit oder Turnus kalkuliert.
Für einen groben Vergleich kann der Quadratmeterpreis dennoch nützlich sein. Voraussetzung ist, dass die Bezugsfläche überall gleich definiert wird. Werden bei einem Anbieter nur die Bodenflächen berücksichtigt, beim anderen aber auch Fenster, Keller und Nebenräume, verliert die Kennzahl ihre Aussagekraft. Dasselbe gilt, wenn ein Anbieter die Grundreinigung in die Jahrespauschale einrechnet und ein anderer sie separat anbietet.
Deshalb sollten Eigentümer nicht versuchen, jede Position zwanghaft auf einen einzigen Quadratmeterpreis herunterzurechnen. Aussagekräftiger ist eine vollständige Jahresbetrachtung: laufende Reinigung, vereinbarte Fenstertermine, Grundreinigung, Sonderleistungen und alle Nebenkosten. So wird sichtbar, welcher Betrag für die tatsächlich benötigte Betreuung anfällt.
Die Kosten für Treppenhausreinigung lassen sich nicht zuverlässig über einen einzelnen Richtwert bestimmen. Etagenzahl, Fläche, Bodenbelag, Reinigungsrhythmus, Verschmutzung, Nebenräume, Personalplanung und Vertragsorganisation greifen ineinander. Ein transparentes Angebot macht diese Faktoren sichtbar. Ein undurchsichtiges Angebot versteckt sie hinter einer niedrigen Pauschale.
Wer eine Immobilie langfristig betreut, sollte deshalb nicht am falschen Ende sparen. Regelmäßige, fachgerechte Reinigung schützt Oberflächen, reduziert Beschwerden und erhält den ordentlichen Eindruck des Hauses. Der richtige Prüfpunkt ist nicht der niedrigste Betrag auf der ersten Seite, sondern das Verhältnis von Preis, Zeit, Leistungsumfang und Verlässlichkeit.
Erst das Leistungsverzeichnis prüfen, dann den Preis. Nicht umgekehrt.