Heizungssanierung ab Juli 2026: Was sich bei der Förderung ändert
Wie das Fachportal Energie-Fachberater und die Verbraucherzentrale NRW berichten, wurden die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus abgesenkt.
Gereon Thielen, Experte für ganzheitlichen Gebäudeunterhalt und Handwerksmeister·aktualisiert 29. Juli 2026

Juli 2026 – und wer jetzt eine Heizungssanierung plant, sollte seine Unterlagen auf den Tisch legen. Wie das Fachportal Energie-Fachberater und die Verbraucherzentrale NRW berichten, wurden die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus abgesenkt. Für Eigentümer heißt das schlicht: Wer aufschiebt, zahlt drauf.
Die neuen Zahlen im Überblick
Fakt ist: Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt aber sofort von 20 auf 16 Prozent – und ab dem 1. Februar 2027 wird er alle sechs Monate um weitere 4 Prozent gestutzt. Ab dem 1. August 2028 fällt er ersatzlos weg. Parallel wurden die förderfähigen Investitionskosten gedeckelt.
Für Familien und Geringverdiener gibt es einen neuen, gestaffelten Einkommensbonus. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro fließen 40 Prozent Bonus, mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren nochmal 40 Prozent obendrauf. Prüfen Sie zuerst, in welche Stufe Ihr Haushalt fällt – maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung.
Wer noch eine bestehende EE-Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen will, sollte Tempo machen: Diese Förderung ist laut Energie-Fachberater aktuell noch uneingeschränkt möglich. Ab dem ersten Quartal 2027 soll sie zum Teil ersatzlos gestrichen werden. Das ist ein typisches Kostengrab für Spätentschlossene.
Zwei Fallen, die ich gerade auf jeder Objektbegehung sehe
Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt – und er greift dann nur auf den Betrag darüber. Wer nur eine Einzelmaßnahme plant, bekommt keinen Bonus mehr. Rechnen Sie vorher durch, welche Sanierungsschritte Sie realistisch in einem Antrag bündeln können.
Die zweite Falle ist das neue Kombiverbot: BEG-Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierung schließen sich gegenseitig aus, mit einer Sperrfrist von drei Jahren in beide Richtungen. Die alte Kumulierung aus KfW-261- und BEG-WG-Förderung ist damit Geschichte. Bevor Sie einen Antrag stellen, lassen Sie sich von einem Energieberater durchrechnen, welche Variante für Ihr Vorhaben die wirtschaftlichste ist.
Übergangsregelung – und was ich Ihnen rate
Für laufende Vorhaben gilt: Eine bereits erstellte Bestätigung zum Antrag (BzA) der KfW bleibt ab dem 21. Juli 2026 sechs Monate gültig und kann für die neuen Bedingungen genutzt werden. Wer hingegen nach dem 20. Juli eine Technische Projektbeschreibung (TPB) des BAFA hat und sie nicht eingereicht hat, schaut in die Röhre – die ist ungültig.
Mein pragmatischer Rat in drei Schritten: Liegt eine gültige BzA in Ihrer Schublade? Kommt Ihr Vorhaben über die 30.000-Euro-Schwelle für den iSFP-Bonus? Und in welche Einkommensstufe fällt Ihr Haushalt? Wer diese drei Fragen ehrlich beantwortet, weiß, ob Hektik oder Gelassenheit angesagt ist. Florian Bublies, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, bringt es auf den Punkt: Die Wärmepumpe bleibt langfristig attraktiv – aber wer schon Unterlagen vorbereitet hat, sollte die Übergangsfrist nutzen, statt auf bessere Zeiten zu hoffen.