Gebäudemodernisierungsgesetz: Das Ende der 65-Prozent-Regel für Heizungen
Wie die Kanzlei GÖRG in ihrem Legal Update berichtet, hat der Bundestag am 10.
Gereon Thielen, Experte für ganzheitlichen Gebäudeunterhalt und Handwerksmeister·aktualisiert 23. Juli 2026

Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen – es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Damit fällt die viel diskutierte 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht für neu eingebaute Heizungen endgültig vom Tisch. Für Sie als Eigentümer oder Verwalter zählt nur eins: Was ändert sich am Heizungskeller – und was bleibt beim alten?
Die Bio-Treppe ersetzt die 65-%-Regel
Die 65-Prozent-Regel war ohnehin bereits im Mai 2026 bis zum 31. Oktober 2026 ausgesetzt worden. Mit Inkrafttreten des GModG wird sie schlicht gegenstandslos. An ihre Stelle tritt die sogenannte Bio-Treppe: Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss diese ab 2029 mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe betreiben. Der Stufenplan sieht laut GÖRG vor: ab 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 dann 15 Prozent, ab 2035 schon 30 Prozent und ab 2040 schließlich 60 Prozent.
Fakt ist: Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasse bleiben zulässig. Auch Gas- und Ölheizungen dürfen weiter eingebaut werden – eine Pflicht zur vorherigen Energieberatung sieht das GModG für fossile Heizungen jedenfalls nicht vor. Wer ohnehin auf Erneuerbare setzt, den interessiert die Bio-Treppe schlicht nicht. Das ist gegenüber der bisherigen GEG-Linie eine spürbare Absenkung – vorher wären unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 2029 sogar 15 Prozent und später 65 Prozent Pflichtanteil fällig gewesen.
Förderung läuft ab 21. Juli 2026 wieder an
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg können ab dem 21. Juli 2026 wieder Förderanträge für den Heizungstausch gestellt werden. Die Zuschüsse wurden an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst – die Grundförderung für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüsse bleibt bei bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. Wer ohnehin über eine neue Heizung nachdenkt, sollte nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht zu lange warten: Der Markt hat sich entspannt, Lieferzeiten sind kürzer, Angebote lassen sich wieder ohne Zeitdruck vergleichen. Wer heute handelt, sichert sich noch vergleichsweise günstige Konditionen, bevor CO₂-Bepreisung und steigende Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe fossile Lösungen weiter verteuern.
Was Sie jetzt konkret prüfen sollten
Prüfen Sie zuerst Ihre kommunale Wärmeplanung. Die Verbraucherzentrale Hamburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Wärmeportal Hamburg – viele Städte veröffentlichen inzwischen, ob für Ihr Quartier Fernwärme vorgesehen ist. Einen Rechtsanspruch auf einen späteren Anschluss haben Sie daraus allerdings nicht. Lassen Sie sich deshalb unabhängig beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Daneben bringt das GModG Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 mit sich. Für Nichtwohngebäude gilt eine stufenweise Modernisierungspflicht nach dem Worst-first-Ansatz: Bis 2030 sollen die energetisch schlechtesten 16 Prozent, bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent des Bestands modernisiert werden. Für Neubauten kommen Pflichten zur Bilanzierung von Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen hinzu. Das trifft klassische Wohnhäuser nicht direkt – aber Verwaltungen mit Gewerbe- oder Mischnutzung im Bestand sollten das Thema auf dem Schirm haben, weil mittelfristig auch Gebäudeautomation und Regelungstechnik nachgezogen werden müssen.
Mein Rat zum Schluss: Vermeiden Sie sowohl Schnellschüsse als auch endloses Zögern. Das Zeitfenster für die aktuellen Förderkonditionen ist offen, aber nicht ewig. Wer plant, vergleicht jetzt Angebote – und lässt sich vom Energieberater der Verbraucherzentrale oder einem Heizungsfachbetrieb vor Ort die für Ihr Gebäude passende Lösung rechnen.