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Eine Kolumne von Gereon Thielen

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Heizungswartung im Sommer: Warum Sie jetzt für den Winter vorsorgen sollten

Wie HaustechnikDialog aktuell anmerkt, sind die Sommermonate der sinnvollste Zeitpunkt für eine gründliche Heizungswartung — und zwar genau dann, wenn die Anlage nicht gebraucht wird.

Gereon Thielen, Experte für ganzheitlichen Gebäudeunterhalt und Handwerksmeister·aktualisiert 10. August 2026

Heizungswartung im Sommer: Warum Sie jetzt für den Winter vorsorgen sollten

Wer jetzt den Schraubenschlüssel ansetzt, verschiebt keinen Heizkomfort, sondern arbeitet in Ruhe an einem System, das im Winter keine Gnade kennt. Fakt ist: Eine Heizung verrät ihre Schwächen nicht im Juli, sondern im Januar, wenn der Kessel stottert und der Installateur drei Wochen Vorlauf hat.

Warum der Sommer der Wartungsmonat ist

Prüfen Sie zuerst das, was im Winter keiner anfassen will: den Brenner, die Dichtungen, den Druck im Ausgleichsbehälter und den Abgasweg. In der Heizperiode steht jeder Handgriff unter Zeitdruck, der Mieter wartet auf warmes Wasser, und der Notdienst kostet das Dreifache. Im Sommer lässt sich eine Anlage sauber zerlegen, Rußablagerungen an der Brennkammer sehen Sie nur bei abgeschaltetem Zustand wirklich, und die Dichtheitsprüfung am Abgasrohr erfordert eine kalte Anlage. Wer den Wartungsintervall — bei Öl- und Gasheizung üblich jährlich — auf den Juli oder August legt, hat vor der ersten Heizphase im Oktober noch Puffer für Ersatzteile.

Ein zweiter Punkt, der auf der Objektbegehung gerne untergeht: die Hydraulik. Während der Heizung ruht, lässt sich der Anlagendruck korrekt einstellen, die Entlüftung an Heizkörpern und der Vorlauf am Mischer kontrollieren. Diese Arbeiten sind im laufenden Betrieb Murks, weil das System unter Temperatur steht. Der Profi nennt das „Kalibrierung in Ruhe" — der Laie merkt erst im November, dass der zweite Heizkörper im Bad kalt bleibt.

Was das Heizungsgesetz 2026 für Eigentümer ändert

Wie Gegen Hartz IV aufzeigt, gilt seit dem 29. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Die alte Pflicht, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, ist gestrichen. Auch das altersbezogene Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel wurde aufgehoben — ein 30 Jahre alter Kessel muss damit nicht mehr allein wegen seines Alters raus.

Das klingt nach Entwarnung, ist aber keine. Der Hebel liegt jetzt beim CO₂-Preis: 2026 bewegt er sich im nationalen Emissionshandel zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Bei einem älteren Einfamilienhaus mit rund 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch sind das etwa 260 bis 310 Euro Zusatzkosten im Jahr. Bei einer vergleichbaren Ölheizung bereits 350 bis 410 Euro. Wer weiter fossil heizt, zahlt also laufend drauf — nur eben unsichtbar über die Abrechnung, nicht als Sanierungssumme.

Ab 2029 steigen die Anforderungen an den Brennstoff selbst: zunächst mindestens zehn Prozent klimafreundlichere Anteile wie Biomethan oder Bioöl, 2030 dann 15 Prozent, 2035 schon 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Die oft zitierte Summe von 100.000 Euro schreibt das Gesetz niemandem vor — entstehen kann sie nur, wenn ein altes Gebäude umfassend modernisiert wird.

Was Eigentümer jetzt konkret auf den Zettel schreiben

Drei Punkte, die ich jedem Hausbesitzer mitgebe:

1. Wartung jetzt beauftragen, nicht im September. Die Heizungsbauer haben im Sommer Kapazitäten, im Herbst Wartezeit.

2. Kesselzustand ehrlich bewerten. Wenn der Brenner im dritten Jahrzehnt läuft, hilft die schönste Wartung nichts — die Frage ist nur, ob der Tausch jetzt oder in zwei Jahren kommt.

3. CO₂-Kosten in die Kalkulation einrechnen. Eine neue Gasheizung kann beim Anschaffungspreis glänzen, ihre Betriebskosten tragen aber ein Risiko, das der Markt erst ab 2028 mit ETS2 richtig preist.

Pragmatisch gedacht: Wer heute wartet, spart sich die Panik im Winter. Wer heute plant, vermeidet die Kostengrab-Falle morgen.