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Eine Kolumne von Gereon Thielen

Gereon Thielen, Experte für ganzheitlichen Gebäudeunterhalt und Handwerksmeister

23. Juli 2026 · 11 Min. Lesezeit

Gebäudereinigung Tarifvertrag: Warum Reinigungszeiten sinken

15,00 Euro pro Stunde für die Unterhaltsreinigung, 18,40 Euro für Glas- und Fassadenreinigung: Das sind seit Januar 2026 die verbindlichen Untergrenzen der Branche.

Gebäudereinigung Tarifvertrag: Warum Reinigungszeiten sinken

Und kaum steht die neue Kalkulation auf dem Tisch, kommt in vielen Objekten dieselbe Frage: Wird jetzt an der Reinigungszeit gespart?

Meine klare Antwort nach vielen Objektbegehungen: Der Gebäudereinigung Tarifvertrag kürzt keine einzige Minute. Er schreibt auch keine bundesweit einheitliche Quadratmeterleistung vor. Die Minuten verschwinden an einer anderen Stelle – in einer schlechten Leistungsbeschreibung, einer Kalkulation mit zu viel Hoffnung oder in einem Revierplan, der längst nicht mehr zum Gebäude passt.

Das ist ein Unterschied, der für Eigentümer, Objektleiter und Reinigungskräfte entscheidend ist. Wer ihn verwischt, sucht beim Tarifvertrag nach einem Schuldigen, obwohl das Problem oft sichtbar im Objekt liegt: volle Papierkörbe, stumpfe Laufzonen, Sanitäranlagen mit zu knappem Turnus und eine Reinigungskraft, die in derselben Zeit plötzlich ein zusätzliches Stockwerk schaffen soll. Das ist keine Effizienz. Das ist Leistungsverdichtung mit Ansage.

Die Lohnstruktur 2026: Was der Gebäudereinigung Tarifvertrag tatsächlich regelt

Der Tariflohn in der Gebäudereinigung wird gern als einfache Zahl behandelt. Das greift zu kurz. In der Praxis muss man mindestens zwischen Mindestentgelt, Eingruppierung, Arbeitszeit und objektbezogener Leistung unterscheiden.

Für 2026 gelten bundesweit verbindliche Mindeststundenentgelte:

TätigkeitLohngruppeMindestentgelt seit 1. Januar 2026
Innen- und UnterhaltsreinigungLohngruppe 115,00 Euro pro Stunde
Glas- und FassadenreinigungLohngruppe 618,40 Euro pro Stunde

Die Zuordnung folgt nicht dem Etikett auf dem Dienstwagen, sondern der tatsächlich überwiegend geleisteten Arbeit. Wer überwiegend Unterhaltsreinigung ausführt, gehört nicht automatisch in die höhere Lohngruppe, weil gelegentlich ein Glas gereinigt wird. Umgekehrt darf anspruchsvolle Glas- oder Fassadenarbeit nicht beiläufig als einfache Innenreinigung abgerechnet werden. Fakt ist: Die Tätigkeit entscheidet, nicht die bequeme Kalkulation.

Der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung regelt außerdem die regelmäßige Arbeitszeit. In der zugänglichen Fassung sind das 39 Stunden pro Woche und acht Stunden werktäglich ohne Ruhepausen. Bei mehreren Einsatzorten kann auch direkte Wegezeit vergütungspflichtige Arbeitszeit sein. Gerade bei kleinteiligen Touren wird dieser Punkt gern kleingerechnet. Auf dem Papier sieht die Schicht dann ordentlich aus. Im Fahrzeug und zwischen zwei Objekten sieht sie anders aus.

Bei den Lohngruppen 6 bis 9 kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahresarbeitszeitkonto eingesetzt werden. Bis zu 150 Stunden können innerhalb von zwölf Kalendermonaten vorgearbeitet, bis zu 30 Stunden nachgearbeitet werden. Das ist ein Instrument für saisonale Schwankungen, etwa bei Fassaden- und Glasarbeiten. Es ist kein Freifahrtschein, um dauerhaft zu knapp zu planen.

Der Tarif setzt die Untergrenze beim Lohn. Die Qualität entscheidet sich bei der Frage, was in welcher Zeit wirklich erledigt werden soll.

Für Eigentümer ist das die unbequeme, aber nützliche Nachricht: Ein höherer Mindestlohn macht eine Reinigung nicht automatisch schlechter. Er macht nur sichtbar, ob der bisherige Preis auf einer belastbaren Leistung beruhte oder auf einer stillen Selbstausbeutung der Reinigungskraft.

Der verbreitete Irrtum: Mehr Lohn gleich weniger Reinigung

Der Gedankengang klingt zunächst plausibel: Steigt der Mindestlohn Gebäudereinigung, steigen die Kosten. Wenn das Budget gleich bleibt, muss die Reinigungszeit sinken. So einfach ist die Rechnung aber nur, wenn man eine Variable künstlich festnagelt – nämlich den Preis.

Ein Dienstleister kann auf eine Lohnsteigerung unterschiedlich reagieren:

1. Den Preis anpassen. Das ist sauber, sofern die Leistungsbeschreibung unverändert bleibt. Der Aufwand bleibt gleich, die Arbeitsstunde kostet mehr.

2. Den Leistungsumfang neu verhandeln. Reinigungsintervalle, Sonderleistungen oder einzelne Flächen werden nachvollziehbar angepasst. Das kann sinnvoll sein, wenn ein Objekt anders genutzt wird als bei Vertragsbeginn.

3. Abläufe verbessern. Sinnvolle Wegeführung, ordentlich ausgestattete Reinigungsräume, geeignete Maschinen und klare Zuständigkeiten sparen echte Zeit, ohne die Qualität zu opfern.

4. Zeit und Fläche entkoppeln. Das ist der kritische Fall: Gleiche Leistung, mehr Fläche oder weniger Minuten. Auf dem Angebotsblatt bleibt alles hübsch. Im Objekt bleibt der Schmutz liegen.

Die Gewerkschaft IG BAU hat bereits 2015 beobachtet, dass Flächen ohne Zeitausgleich ausgeweitet oder identische Flächen schneller gereinigt werden sollten. Das ist keine amtliche Statistik für alle Betriebe und schon gar kein Beweis dafür, dass jede Tariferhöhung heute automatisch zu gekürzten Zeiten führt. Aber die Beobachtung trifft einen realen Nerv der Branche: Reinigungszeiten sind seit Jahren eine Stellschraube, an der gern gedreht wird, weil sie in keiner Bilanzzeile so deutlich auffällt wie eine Preiserhöhung.

Die Branche kennt keine bundesweit verbindliche Norm nach dem Muster: „Ein Quadratmeter Büro braucht exakt X Minuten.“ Das wäre auch handwerklich Unsinn. Ein 200-Quadratmeter-Büro mit glattem Boden, wenigen Arbeitsplätzen und einer guten Schmutzfangzone ist etwas völlig anderes als dieselbe Fläche mit Publikumsverkehr, Teppichinseln, Teeküche, Konferenzbetrieb und Sanitäranlagen im Dauerstress.

Auch der Begriff „Unterhaltsreinigung“ ist kein Leistungsmaß. Er beschreibt eine Kategorie. Was darin steckt, entscheidet das Leistungsverzeichnis.

Die Leistungsbeschreibung ist die eigentliche Stundenfalle

Ich schaue bei Problemen mit Reinigungsqualität zuerst nicht auf den Stundenlohn. Ich schaue auf die Leistungsbeschreibung. Dort steht meist schon, ob ein Vertrag tragfähig ist oder ob er auf ein späteres Gerangel hinausläuft.

Eine brauchbare Leistungsbeschreibung trennt drei Dinge sauber voneinander:

  • Fläche und Raumart: Büro, Verkehrsfläche, Sanitärraum, Treppenhaus, Teeküche, Empfang oder Lager haben völlig unterschiedliche Belastungen.
  • Reinigungsintervall: Täglich, dreimal wöchentlich, wöchentlich oder bedarfsabhängig – und zwar je Tätigkeit, nicht als pauschale Objektüberschrift.
  • Leistungsniveau: Sichtreinigung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Sonderreinigung sind keine Synonyme. Wer sie vermischt, baut das spätere Kostengrab direkt in den Vertrag.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Sanitärbereich wird im Leistungsverzeichnis mit „Reinigung dreimal wöchentlich“ geführt. Gleichzeitig wächst die Belegung, es gibt Schichtbetrieb und Besucherfrequenz. Die vereinbarte Leistung bleibt formal unverändert, aber die Nutzung hat sich deutlich verschärft. Dann hilft kein schärferer Reiniger und keine motivierende Ansprache. Der Turnus passt nicht mehr. Punkt.

Ähnlich sieht es bei Bodenflächen aus. Eine robuste Feinsteinzeugfläche im Eingangsbereich hält einiges aus, aber nicht unbegrenzt. Wenn die Schmutzfangmatte zu klein ist, wird Feuchtigkeit samt Abrieb über die Laufzone getragen. Die Reinigungskraft bekommt den Auftrag, die Fläche wieder „wie neu“ zu halten – bei gleichem Zeitansatz und ohne passenden Reinigungsautomaten. Das ist keine Qualitätsvorgabe. Das ist Wunschdenken auf Rechnung des Personals.

Woran ich einen überholten Revierplan erkenne

Ein Revierplan muss zur tatsächlichen Gebäudenutzung passen, nicht zur Nutzung von vor drei Jahren. Prüfen Sie zuerst diese Veränderungen:

  • Neue Arbeitsplätze, höhere Belegungszahlen oder hybride Nutzung mit wenigen, aber sehr intensiven Bürotagen.
  • Umgestellte Möblierung mit mehr Tischbeinen, Kabelkanälen, Sitzlandschaften oder Pflanzenkübeln.
  • Zusätzliche Teeküchen, Wasserspender oder Automatenbereiche, die täglich Krümel, Feuchtigkeit und klebrige Rückstände produzieren.
  • Geänderte Bodenbeläge oder Beschichtungen, deren Pflegechemie und Mechanik nicht zum alten Verfahren passen.
  • Mehr Publikumsverkehr im Eingangsbereich, etwa durch neue Mieter, Praxisbetrieb oder Lieferdienste.
  • Wegfall von Reinigungsräumen, Wasseranschlüssen oder Materiallagern, sodass die Reinigungskraft längere Laufwege hat.

Jeder dieser Punkte kostet Zeit. Nicht theoretisch, sondern in Minuten, Wegen, Rüstzeiten und Nacharbeit. Wer das ignoriert, zwingt die Reinigungskraft zu einer Auswahl: Entweder sie lässt sichtbare Arbeiten liegen oder sie arbeitet dauerhaft schneller, als es vernünftig ist. Beides ist kein Konzept für Werterhalt.

Ein sauber kalkuliertes Objekt erkennt man nicht daran, dass niemand eine Minute übrig hat. Sondern daran, dass die vereinbarte Leistung auch an einem normalen Montag noch vollständig machbar ist.

Wo Zeit wirklich verloren geht – und wo sie gewonnen werden kann

Nicht jede Zeitkürzung ist Pfusch. Manche Abläufe sind schlicht schlecht organisiert. Ich habe Reinigungswagen gesehen, die pro Etage neu bestückt werden mussten, weil der Materialraum am anderen Ende des Gebäudes lag. Ich habe Objekte erlebt, in denen Reinigungskräfte erst einen Schlüssel suchen, dann einen defekten Wassersauger umgehen und schließlich an einem Aufzug warten, der im Feierabendverkehr hängt. Diese Minuten stehen selten im Leistungsverzeichnis. Sie laufen trotzdem mit.

Der Unterschied zwischen sinnvoller Prozessverbesserung und Leistungsverdichtung ist einfach: Bei einer Verbesserung sinkt die unproduktive Zeit. Bei Verdichtung sinkt die Zeit für die eigentliche Reinigungsleistung.

Sinnvoll ist zum Beispiel:

  • Material und Verbrauchsmittel objektgerecht vorzuhalten, statt bei jeder Schicht Nachschub aus dem Keller zu holen.
  • Reviere so zu schneiden, dass Wege kurz bleiben und die Reihenfolge logisch ist.
  • Für große, freie Hartbodenflächen passende Maschinentechnik einzusetzen, statt alles mit dem Mopphalter auszutragen.
  • Reinigungstücher, Mopps und Chemie eindeutig nach Bereich zu organisieren. Das verbessert Hygiene und verhindert Sucherei.
  • Die Schmutzfangzone am Eingang als Teil des Reinigungskonzepts zu behandeln. Wer dort spart, bezahlt später auf der gesamten Laufachse.
  • Grund- und Sonderreinigungen getrennt von der Unterhaltsreinigung zu planen. Eingelaufene Beschichtungen oder mineralische Ablagerungen verschwinden nicht zuverlässig im Tagesgeschäft.

Nicht sinnvoll ist es, die Maschinenzeit als Personalzeit einzusparen und gleichzeitig mehr Detailarbeit zu verlangen. Ein Scheuersaugautomat fährt gut auf freien Flächen. Er leert keine Papierkörbe, reinigt keine WC-Keramik, wischt keine Kontaktflächen und nimmt keinen Kaffeefleck unter einem Konferenztisch mit. Technik ist ein Werkzeug. Kein Zaubertrick.

Bei Glas- und Fassadenreinigung kommt noch ein anderer Punkt dazu: Die Lohngruppe 6 liegt höher, weil Tätigkeit, Risiko und Fachlichkeit anders gelagert sind. Arbeitsmittel, Witterung, Zugänglichkeit, Absturzsicherung und Rüstzeit gehören zur Leistung. Wer bei der Angebotsprüfung nur auf den Quadratmeterpreis der Scheibe starrt, rechnet am Objekt vorbei. Besonders bei Fassaden mit Vorsprüngen, Lamellen, engen Zugängen oder empfindlichen Beschichtungen entscheidet die Zugänglichkeit oft stärker über den Aufwand als die reine Glasfläche.

Zeitdruck ist auch ein Thema der Gefährdungsbeurteilung

Sobald Reinigungszeiten gekürzt, Flächen erweitert oder Abläufe verdichtet werden, geht es nicht nur um Sauberkeit. Es geht um Arbeitsschutz.

Arbeitgeber müssen in der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe, Arbeitszeit und psychische Belastungen berücksichtigen. Das klingt sperrig. Auf der Fläche ist es sehr konkret: Reicht die Zeit, um Warnschilder aufzustellen? Wird ein nasser Boden zu hastig bearbeitet? Werden Chemikalien korrekt dosiert? Bleibt die Pause faktisch auf der Strecke? Wird bei der Glasreinigung unter Zeitdruck an Sicherung oder Vorbereitung gespart?

Eine Reinigungskraft im Dauerlauf produziert nicht automatisch mehr Leistung. Sie produziert oft mehr Risiken:

Typischer ZeitdruckFolge im ObjektLangfristiger Schaden
Zu kurze BodenpflegeRückstände, Schlieren, falsche DosierungStumpfe Oberflächen, frühere Grundreinigung
Reduzierte SanitärzeitAblagerungen, Gerüche, HygienemängelBeschwerden, höherer Wiederherstellungsaufwand
Wegfall von DetailarbeitenStaubkanten, Fingerabdrücke, übersehene VerschmutzungenSichtbarer Qualitätsverlust trotz „gereinigtem“ Objekt
Hektik bei GlasarbeitenUnsaubere Kanten, SicherheitsrisikenReklamationen und unnötige Nacharbeit
Unklare ReviererweiterungÜberlastung und Arbeit unter DauerdruckFluktuation, wechselnde Teams, Qualitätsbruch

Ich rate Eigentümern nicht dazu, in die Personalführung eines Dienstleisters hineinzuregieren. Das ist nicht ihre Aufgabe. Aber sie dürfen und sollen verlangen, dass das vereinbarte Reinigungsprogramm realistisch organisiert wird. Ein Dienstleister, der seine Arbeit ordentlich kalkuliert, kann erläutern, wie Reviere, Zeiten, Maschinen und Sonderleistungen zusammenpassen. Er muss keine internen Kalkulationsblätter auf den Empfangstresen ausrollen. Aber ein belastbares Konzept sollte er schon haben.

Besonders aufmerksam werde ich, wenn sich Reklamationen häufen und zugleich ständig neue Reinigungskräfte auftauchen. Das kann viele Ursachen haben. Häufig liegt der Kern aber nicht bei den Menschen, sondern beim System: zu große Reviere, unklare Einweisung, fehlende Materialien oder ein Preis, der von Anfang an keine stabile Leistung zuließ.

Qualität kostet nicht nur Geld – schlechte Qualität kostet zweimal

Eigentümer sehen bei der Gebäudereinigung verständlicherweise zuerst die monatliche Rechnung. Der Fehler liegt darin, nur dort hinzusehen. Der tatsächliche Preis einer zu knapp geplanten Reinigung taucht später an anderen Stellen auf.

Da sind Bodenbeläge, die wegen falscher oder ausbleibender Pflege vorzeitig aufgearbeitet werden müssen. Da sind Sanitärbereiche, bei denen sich Kalk, Urinstein und Gerüche so festsetzen, dass eine normale Unterhaltsreinigung nicht mehr ausreicht. Da sind Glasflächen, deren Wasserflecken und Ablagerungen nach einer Saison mehr Aufwand verursachen als eine sauber geplante turnusmäßige Reinigung.

Und da ist der Eindruck eines Gebäudes. Gerade in Eingangsbereichen, Treppenhäusern, Aufzügen und Sanitäranlagen urteilen Besucher nicht nach dem Leistungsverzeichnis. Sie sehen nur: gepflegt oder vernachlässigt. Der Wert einer Immobilie wird nicht allein durch Dach, Fassade und Mietvertrag gehalten. Er wird auch über die tägliche Gebrauchsspurenpflege verteidigt. Das ist unspektakulär. Aber es funktioniert.

Für die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Dienstleister braucht es deshalb keine Vertragsakrobatik, sondern saubere Entscheidungen:

1. Leistung vor Preis festlegen. Erst definieren, welche Flächen, Tätigkeiten und Intervalle erforderlich sind. Dann wird kalkuliert. Wer mit einem Zielpreis startet und die Leistung danach zurechtschneidet, bekommt meist ein dünnes Ergebnis.

2. Objektbegehungen wiederholen. Nicht nur vor Vertragsbeginn. Nutzung verändert sich. Ein jährlicher Abgleich von Revierplan und Realität verhindert, dass sich kleine Abweichungen zu Dauerproblemen auswachsen.

3. Sonderleistungen sichtbar ausweisen. Grundreinigung, Baufeinreinigung, Teppichextraktion, Beschichtungsarbeiten oder Glasreinigung nach Bauarbeiten gehören nicht heimlich in die Unterhaltsreinigung.

4. Reklamationen konkret machen. „Nicht sauber“ hilft niemandem. Besser: „Eingangsfliesen im Bereich der Drehtür täglich maschinell bearbeiten, Rückstände an den Sockelkanten prüfen.“ Dann lässt sich Ursache, Aufwand und Lösung besprechen.

5. Preisänderungen nicht reflexhaft abwehren. Ein höherer Lohn kann eine Preisanpassung rechtfertigen. Entscheidend ist, ob die Leistung nachvollziehbar gleich bleibt oder transparent neu zugeschnitten wird.

Die aktuelle Forderung der IG BAU nach weiteren 2,00 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten ist dabei noch kein geltender Abschluss. Wer heute mit 17,00 Euro für die Lohngruppe 1 oder 20,40 Euro für die Lohngruppe 6 kalkuliert, rechnet mit einer Forderung, nicht mit verbindlichem Tariflohn. Auch das gehört zur nüchternen Betrachtung. Aufgeregte Vorabkalkulation ist kein Ersatz für einen abgeschlossenen Tarifvertrag.

Mein Fazit nach der Objektbegehung

Der Gebäudereinigung Tarifvertrag ist nicht der Gegner guter Reinigung. Er sorgt dafür, dass Lohnuntergrenzen nicht beliebig nach unten gedrückt werden. Dass dadurch Kostendruck entsteht, ist keine Überraschung. Überraschend ist eher, wie oft versucht wird, diesen Druck unsichtbar über weniger Zeit und größere Reviere weiterzugeben.

Prüfen Sie zuerst das Objekt, dann den Revierplan, dann die Leistungsbeschreibung. Erst danach lohnt der Blick auf den Preis. Wenn die Reinigungskraft für die vereinbarte Arbeit realistisch Zeit, Material und einen funktionierenden Ablauf hat, bleibt Qualität kein Zufall. Wenn nicht, wird aus jeder Tariferhöhung ein Vorwand für schlechtere Ergebnisse.

Ein Gebäude verzeiht viel. Dauerhaft vernachlässigte Pflege gehört nicht dazu.

Häufige Fragen

Führt der höhere Mindestlohn automatisch zu weniger Reinigungszeit?
Nein, der Tarifvertrag erzwingt keine Zeitkürzungen. Wenn die Reinigungszeit sinkt, liegt das meist an einer mangelhaften Leistungsbeschreibung oder dem Versuch, Preiserhöhungen durch Leistungsverdichtung auszugleichen.
Wie erkenne ich, ob mein Revierplan noch aktuell ist?
Ein veralteter Revierplan zeigt sich durch Veränderungen wie eine höhere Belegungsdichte, neue Möblierung, geänderte Bodenbeläge oder längere Laufwege durch den Wegfall von Materiallagern.
Was unterscheidet eine sinnvolle Prozessverbesserung von Leistungsverdichtung?
Bei einer Prozessverbesserung sinkt die unproduktive Zeit, etwa durch optimierte Wege oder bessere Materialbereitstellung. Bei der Leistungsverdichtung hingegen wird die Zeit für die eigentliche Reinigungsarbeit reduziert, was zu Lasten der Qualität geht.
Darf die Arbeitszeit bei mehreren Einsatzorten gekürzt werden?
Nein, die direkte Wegezeit zwischen verschiedenen Einsatzorten gilt als vergütungspflichtige Arbeitszeit und darf bei der Kalkulation nicht kleingerechnet werden.
Warum ist die Leistungsbeschreibung so wichtig für die Qualität?
Sie definiert exakt, welche Flächen in welchem Intervall und mit welchem Niveau gereinigt werden. Vermischungen von Reinigungsarten oder unklare Intervalle führen oft zu einem Qualitätsverlust, da die Arbeit nicht mehr zum tatsächlichen Bedarf passt.

Gereon Thielen