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Eine Kolumne von Gereon Thielen

Meldung

EU-Gebäuderichtlinie: Warum smarte Gebäudetechnik jetzt zum Pflichtprogramm wird

Wie elektro.net berichtet, rückt der EU-Cyber-Resilience-Act (CRA) ab Ende 2027 den Lebenszyklus vernetzter Komponenten in den Fokus.

Gereon Thielen, Experte für ganzheitlichen Gebäudeunterhalt und Handwerksmeister·aktualisiert 20. August 2026

EU-Gebäuderichtlinie: Warum smarte Gebäudetechnik jetzt zum Pflichtprogramm wird

Cybersicherheit wird dann zur verbindlichen Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung vernetzter Produkte – Hersteller müssen Verantwortung übernehmen, von der ersten Konzeption bis zum Support nach jahrzehntelangem Feldeinsatz. Fakt ist: Wenn ein Hersteller seine Geräte nicht mehr mit Updates versorgt, wird das Bauteil vom Sicherheitsrisiko zum Ausfallrisiko. Für Sie als Eigentümer heißt das konkret: Die nächste Sanierung wird komplexer, und Ihr Handwerker muss mehr können als Steckdosen setzen.

Was sich im Hintergrund verschiebt

Die Zeiten, in denen ein Hersteller ein Gateway auf den Markt wirft und sich um Updates wenig kümmert, laufen aus. Das Regelwerk verlangt eine durchgängige Sicherheitsarchitektur – von der Dokumentation der Softwarebestandteile über Schwachstellenmanagement bis hin zur Pflege über den gesamten Lebenszyklus. Produkte ohne tragfähiges Sicherheits- und Update-Konzept dürfen dann nicht mehr in den Verkehr.

Ich erlebe das auf der Baustelle regelmäßig. Komponenten, die vor wenigen Jahren eingebaut wurden, haben heute schon keinen Ansprechpartner mehr. Fällt der Hersteller aus, wandert die Verantwortung früher oder später auf Ihre Seite. Kein Update, ein offenes Sicherheitsleck, und plötzlich steht die Heizung still oder die Lüftung surrt unkontrolliert.

Gebäudeautomation ist kein Randthema mehr

Mshale titelt es passend: Die EU-Gebäuderichtlinie öffnet Elektrikern parallel ein neues Auftragsfeld rund um die Gebäudeautomation. Das ist kein Zufall. Wer heute eine moderne Heizungssteuerung, eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder eine smarte Zutrittskontrolle plant, bewegt sich in beiden Regelwerken gleichzeitig – energetische Sanierung und IT-Sicherheit unter einem Dach.

Der Elektrikermeister, der Gebäudeautomation versteht und sauber dokumentiert, bekommt in den nächsten Jahren die Aufträge. Der klassische Strippenzieher, der Smarthome nur als Spielerei begreift, bleibt außen vor. Prüfen Sie also bei der Auftragsvergabe, ob Ihr Handwerker das überhaupt leisten kann – oder ob er sich einen Partner ins Boot holen muss.

Was Sie auf der Objektbegehung prüfen sollten

Keine Panik, aber bitte auch kein Vertrösten auf später. Sprechen Sie bei der nächsten Wartung gezielt zwei Punkte an: Welche Komponenten im Haus sind tatsächlich vernetzt, und gibt es für jede davon ein nachvollziehbares Update- und Sicherheitskonzept? Ich empfehle, dass Sie sich das schriftlich geben lassen – am besten gleich als Bestandteil des Wartungsvertrags. Wer hier den Überblick hat, saniert nicht ins Kostengrab. Wer die Augen schließt, zahlt später doppelt – einmal für die Nachrüstung und einmal für den Ausfall.