Außenreinigung | ![]() |
Bei privaten oder verwalteten Immobilien,
bei Gewerbeimmobilien:
- Sichtreinigung - befestigte und unbefestigte Flächen von Papier und sonstigem Unrat befreien.
- Unkraut auf den Wegen und Plätzen entfernen.
- Lichtschächte reinigen, sofern diese zu öffnen sind und dem Gemeinschaftseigentum angehören.
- Fußroste herausnehmen und reinigen.
- Wassereinläufe, Gullys von Schmutz (Laub, Papier und Unrat) befreien, Schlammeimer, soweit erreichbar, entleeren.
- Gehwege reinigen (die nicht durch öffentliche Verkehrsreinigung versorgt sind) entsprechend der gültigen Kommunalsatzung.
- Müllboxen und -plätze auskehren und sauber halten.
- Laubentsorgung von Wegen, Hauszugängen, Zufahrten, Pkw-Plätzen und Hofflächen.